Juni 2008 Wirtschaft

Operation Juarez: Vorschlag zur Reorganisierung der Schulden

Lyndon LaRouche veröffentlichte am 2. August 1982 sein Programm „Operation Juarez“ zur Überwindung der Schuldenkrise (Auszüge)

Wenn die amerikanischen Bankiers nicht allesamt geisteskrank sind oder nicht wissen, was sie tun, werden sie einem funktionierenden Vorschlag für die kollektive finanzielle Reorganisierung der iberoamerikanischen Schulden gerne zustimmen. Doch werden sie einem solchen Vorschlag wahrscheinlich so lange erbitterten Widerstand leisten, solange ihn sich nicht mehrere führende iberoamerikanische Nationen gemeinsam zu eigen gemacht haben.

Im folgenden sollen die wichtigsten Aspekte einer Schuldenneuverhandlung Schritt für Schritt untersucht werden. Wir sollten mit der Frage beginnen, inwieweit die finanzielle Reorganisation einer Nation der Reorganisation eines großen Industriebetriebes vergleichbar ist und inwieweit nicht.

Wenn ein großes Industrieunternehmen technisch zahlungsunfähig wird, weil laufende Schuldverpflichtungen nicht mehr getilgt werden können, dieses Unternehmen aber von wirtschaftlichem Wert ist, dann ist es im Interesse der Gläubiger, günstige Umschuldungsbedingungen zu ermöglichen und diesem Unternehmen zusätzlich neue mittel- bis langfristige Kredite zur Verfügung zu stellen.

Das Problem der Schuldenreorganisierung stellt sich bei dem Unterneh­men auf zwei verschiedene Weisen. In dem einen Fall ließ die Betriebsführung nichts zu wünschen übrig. Die Zahlungsunfähigkeit wurde entweder durch besondere Umstände verursacht, für die die Unternehmensleitung nicht zuständig ist (wie eine wirtschaftliche Rezession), oder durch ungünstige Finanzierungsbedingungen. Im zweiten Fall kann das Unternehmen nur durch grundlegende Änderungen seiner Geschäftspraktiken wieder lebensfähig werden.

Es gibt noch einen anderen Fall von Bankrotten bei Unternehmen, wenn nämlich das Unternehmen nach allen vernünftigen Maßstäben des Wettbewerbs wirtschaftlich nicht überlebensfähig ist. In diesem Fall müssen die Verluste für alle Beteiligten begrenzt werden und die Firma so schnell wie möglich aus dem Verkehr gezogen werden.

Der Unterschied eines Unternehmens zu einer Nation ist: Wie schwach die wirtschaftliche Lebensfähigkeit einer Nation auch sein mag, wenn wir nicht wie Adolf Hitler handeln wollen, können wir niemals eine Nation „aus dem Verkehr ziehen“. Wie bankrott eine Nation auch sein mag, wir sind moralisch verpflichtet, sie - koste es, was es wolle - wirtschaftlich wieder lebensfähig zu machen.

Im ersten Fall der finanziellen Reorganisation, in dem die Wirtschaftspolitik keiner tiefgreifenden Veränderungen bedarf, hat die Geschäftsführung unter Umständen verschiedene Fehler begangen. Vielleicht wurden zu viele mittelfristige Kredite für langfristige Investitionen aufgenommen, oder mit kurzfristigen Krediten mittel- bis langfristige Investitionen gedeckt. Wenn sich eine Investition erst nach sieben Jahren auszahlt, kann es verheerende Folgen haben, wenn zur Finanzierung der Investition Kredite mit einer Laufzeit von drei Jahren verwandt werden. In einem anderen Fall hat der Betrieb vielleicht den Fehler gemacht, Kredite für Investi­tionen aufzunehmen, die auf die wirtschaftliche Funktionsfähigkeit des Unternehmens keine Wirkung haben, wie z.B. Investitionen in Immobilien oder andere Finanzoperationen. Oder die Gläubiger haben dem Betrieb willkürliche Bedingungen aufoktroyiert. Vielleicht hat eine törichte Regierung das Dumping ausländischer Produkte erlaubt, so daß das Unternehmen gezwungen war, Qualitätswaren unter den Produktionskosten zu verkaufen. Oder eine törichte Regierung hat zugelassen, daß es zu einer Rezession oder Depression kam.

In solchen Fällen reicht es aus, alte Schulden umzuschreiben und Lauf­zeiten zu verlängern, kurz, die alten Schulden und Laufzeiten durch neue zu ersetzen. Mit neuen Schuldverschreibungen werden die alten „aufgekauft“. Dieselbe Herangehensweise an die Schuldenreorganisation wird auch im zweiten Fall angewandt. Doch bevor wir bestimmen können, binnen welcher Frist Schulden zurückbezahlt werden könnten, müssen wir ein neues Investitionsprogramm und eine neue Unternehmenspolitik entwerfen. Wenn das Unternehmen unter diesen neuen Bedingungen gut läuft, wissen wir, welche Laufzeiten für Schuldenrückzahlungen vernünftigerweise zu vereinbaren sind. Entsprechend entwerfen wir den Zeitplan für die Schuldentilgung.

Im Falle eines Landes, das technisch alle Merkmale eines hoffnungslos bankrotten Unternehmens aufweist, unternehmen wir dieselben Schritte wie im zweiten Fall der Unternehmenssanierung, außer wenn uns der „gesunde Menschenverstand“ sagt, daß wir einen Großteil der Schulden völlig abschreiben sollten; dies gilt heute etwa für die „am wenigsten entwickelten Nationen“.

Bei derartigen Verhandlungen müssen wir uns von dem Prinzip von Recht und Billigkeit leiten lassen. Nie wäre es zu solchen Finanzbedingungen, wie sie sich für die Entwicklungsnationen nach 1974 ergaben, gekommen, hätten nicht die Kreise um Henry Kissinger etc. eine unverantwortliche und inkompetente Politik durchgepeitscht, die 1975 auf dem Gipfel von Rambouillet und Folgekonferenzen sanktioniert wurde. Viele Schuldnernationen wurden gezwungen, ihre Schulden - oft unter direkter Androhung von Gewalt - zu Wucherzinsen, die jeder Moral spotten, und irrsinnigen Bedingungen zu refinanzieren; manchmal war es Kissinger direkt, der ihnen die Pistole auf die Brust setzte. Wenn Schulden unter solchen Bedingungen aufgenommen werden, kann man nicht gerade davon sprechen, diese Schulden seien unter Treu und Glauben zustande gekommen. Wenn die Gläubiger sich über Verluste infolge von Umschuldungsverhandlungen beklagen, sollte man sie an das Leid erinnern, das den Schuldnern durch die hinterhältigen Methoden eines Kissingers und anderer und durch Vereinbarungen wie auf der Konferenz von Rambouillet zugefügt wurde.

Die amerikanischen Handelsbanken, bei denen die iberoamerikanischen Schulden zu Buche schlagen, stehen oft selbst am Rande des technischen Bankrotts, da sie schon einen beträchtlichen Anteil ihrer Gut­haben abschreiben mußten oder müssen. Wenn sie sich vernünftig verhalten, dann können wir sie durch eine angemessene Unterstützung der Bundesregierung vor dem Bankrott retten.

Wir schlagen vor, gemeinsam einen Stichtag für die Fälligkeit bestehender Schuldverschreibungen iberoamerikanischer Republiken zu vereinbaren. Nach diesem Stichtag werden keine weiteren Zinsen auf diese Schulden auflaufen. Am selben Stichtag soll jede Schuldnernation den Gläubigerbanken neue Schuldverschreibungen im Gesamtwert der bis zum Stichtag aufgenommenen Schulden vorlegen. Die alten Schulden werden so für neue „verkauft“.

Natürlich ist das nicht ganz so einfach, aber das ist der Kern der Sache. Das Paket an Schuldverschreibungen, das jeder Schuldner dem jeweiligen Gläubiger vorlegt, wird folgende Merkmale aufweisen.

1. Die Zinssätze werden sehr gering sein, bei jährlich etwa 2%.
2. Die Gesamtschulden werden sehr viel später zurückbezahlt werden, als es in den gelösten Zahlungsverträgen vereinbart war.
3. In einigen Fällen wird ein längerer Zahlungsaufschub bis zur Fälligkeit der ersten Ratenzahlung vereinbart werden.
4. Die Fälligkeit der Zahlung wird durch die neuen Schuldverschreibun­gen bestimmt werden.

Leider, und das ist wohl unvermeidlich, werden einige der nicht allzu intelligenten Bankiers zu jammern anfangen: „Man hat uns um Zinseinnahmen betrogen, die wir nach den alten Verträgen erhalten hätten.“ Diesen dummen Menschen sollte man die Sache mit ganz einfachen Worten erklären: „Versuchen Sie, die alten Schuldverpflichtungen einzutreiben; dann werden Sie uns zum Konkurs zwingen, und dann werden Ihre Banken nicht mehr lange existieren.“ Selbst der dümmste unter den New Yorker Bankiers wird dann wahrscheinlich die Vorzüge des neuen Arrange­ments begreifen.

Es gibt noch andere wichtige Vorzüge, die hier einer Erklärung bedürfen ... Die neuen Schuldverschreibungen werden nur geringe Gewinne abwerfen, aber bei bestimmten Kategorien mittel- und langfristiger Kredite diskontierbar sein. Die neuen Schuldverschreibungen werden so ein verhandlungsfähiges Guthaben darstellen und für vernünftige Bankiers von vielfältigem und großem Wert sein.

Durch eine Verbindung von Umschuldungen und begleitenden wirtschaftlichen Maßnahmen werden die Bankiers sich einen wichtigen und großen Markt für neue Kredite zu stabilen Bedingungen in weiten Teilen Iberoamerikas schaffen. Diese Kredite mögen an sich nicht sehr profitabel sein, doch da diese Kredite den amerikanischen Investitionsgüterexporteuren zugute kommen werden, die ebenfalls Kunden der Banken sind, wird es infolgedessen auch wiederum den Banken selbst zum Vorteil gereichen.

Leider sind der amerikanische Dollar wie auch die amerikanischen Handelsbanken bereits in einem so maroden Zustand, daß die Handelsbanken eine solche Schuldenreorganisation nicht aus eigener Kraft meistern könnten. Wenn das Problem in erster Linie in der Notwendigkeit einer Schuldenreorganisation der Auslandskredite dieser Banken läge, könnte man diese Vorschläge durch Verhandlungen verwirklichen. Was hier vorgeschlagen wird, ist sowohl zum Vorteil der amerikanischen Banken als auch der iberoamerikanischen Republiken, aber es erfordert die koordinierte Durchführung der längst überfälligen Währungs- und Bankenreorganisation in den Vereinigten Staaten.

Damit soll nicht gesagt sein, Iberoamerika habe nur eine Hoffnung, wenn die Vereinigten Staaten diese Vorschläge annähmen. Aber es wäre im Vergleich zu allen anderen Alternativen der bei weitem beste Weg. Sollten sich die Vereinigten Staaten dem Vorschlag verweigern, dann wäre die Aufgabe der iberoamerikanischen Republiken sehr viel schwieriger; aber auch dann würden die Alternativen funktionieren und wären unverzichtbar. Darüber hinaus wären die Schritte, die die iberoamerikanischen Republiken ergreifen müßten, um erfolgreiche Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten zuwegezubringen, dieselben, die ergriffen werden müßten, sollten die USA diesen Vorschlägen einer Schuldenreorganisation nicht folgen.

Die Wirtschaftsdepression in den Vereinigten Staaten könnte beinahe sofort durch einen sich beschleunigenden Aufschwung abgelöst werden, wenn der Präsident und der Kongreß im August 1982 die notwendige Intel­ligenz und Moral aufbringen, um folgende Maßnahmen durchzusetzen: 1. die Rückkehr der Vereinigten Staaten zu einer Goldreserve, wobei Währungsgold mit etwa 500 Dollar pro Feinunze bewertet werden sollte; 2. eine umfassende, generelle Reform des Bankwesens, wobei als wichtigste Maßnahme das System der Federal Reserve nationalisiert wird, was einer Dritten Nationalbank der USA gleichkäme; 3. die Kreditvergabe des privaten Bankensystems in den USA und ausländischer Unternehmen, die in den USA arbeiten, muß durch eine strenge Anwendung der Gesetze auf zwei Kategorien der Kreditvergabe beschränkt werden: a. Kredite auf der Basis von Geld- oder Edelmetalleinlagen und b. Kredite auf der Grundlage von Schatzanweisungen der Regierung, die auf die Goldreserve ausgewiesen sind. Diese Kredite sind für mittel- bis langfristige Investitionen im In­ und Ausland zur Herstellung landwirtschaftlicher oder industrieller Güter sowie zur Verbesserung der Infrastruktur bestimmt.

Dies entspricht genau den Bestimmungen der amerikanischen Ver­fassung und den verfassungsmäßigen Rechten des amerikanischen Kongresses gemäß Art.1 Abschnitt 8. Die Bestimmungen der amerikanischen Verfassung hinsichtlich dieses Punktes sind eindeutig. Die Existenz und die Funktionsweise des augenblicklichen Systems der Federal Reserve widerspricht der Verfassung der Vereinigten Staaten.

Im folgenden wollen wir diese notwendigen Reformen genauer analysie­ren, bevor wir abschließend auf die Frage des Goldreservesystems zurückkommen.

Die Unkosten und Ausgaben für die Produktion der Güter einer Volks­wirtschaft errechnen sich aus der Summe

1. der Güter, die durch die Haushalte der Arbeitskräfte, die mit der Produktion und dem Transport be­schäftigt sind, verbraucht werden,
2. der Kosten der Kapitalgüter für die Herstellung und den Transport neuer agro-industrieller Güter,
3. der Ko­sten und Ausgaben für notwendige Formen der Verwaltung und Dienstleistungen (die Gemeinkosten einer Volkswirtschaft, wenn man sie wie ein einziges agro-industrielles Unternehmen betrachtet).

Wenn dieses agro-industrielle Unternehmen (die Volkswirtschaft) einen Nettoprofit erwirtschaftet, dann ist der Preis der gesamten produzierten Güter höher als die Unkosten für ihre Herstellung (d.h. 1, 2, und 3). Der Nettogewinn einer Volkswirtschaft wird also repräsentiert durch 1. Güter, die über die Unkosten der Produktion hinaus produziert werden, 2. nicht genutzte Kapazität, die über diese Unkosten und Ausgaben hinaus be­steht, 3. nicht genutzte Arbeitskraft über diese Unkosten und Ausgaben hinaus.

Von der monetären Seite aus betrachtet sind die mit 1, 2 und 3 bezeichneten Kosten und Ausgaben mit in der Summe enthalten, die für die Produktion und die Verteilung der gesamten neuproduzierten Waren des agro-industriellen Unternehmens in Umlauf gebracht wird. Aus diesem Grund schafft die Produktion und Verteilung keine ausreichende Geldzirkulation, um den gesamten durch die Produktion hergestellten Reich­tum „zurückzukaufen“.

Um dieses monetäre Defizit auszugleichen, gibt es nur zwei Möglichkeiten der Kreditvergabe: 1. Kredit, der Käufern von den Verkäufern eingeräumt wird, und 2. Schatzanweisungen, die von den Regierungsinstitutionen ausgegeben werden. Der Weiterverleih von Spareinlagen durch die Banken löst dieses scheinbare „Rückkaufsproblem“ im Prinzip nicht.

Verwirrte Köpfe, wie die Solidaristen, haben vorgeschlagen, die Preise so weit zu senken, daß der Gesamtpreis der Gütermenge auf das Niveau von 1, 2 und 3 fällt. Damit gäbe es mit anderen Worten im Wirtschaftsprozeß keine „freie Energie“ mehr. In der Praxis weist die Unterstützung oligarchischer Familien für diese solidaristischen Lehren allerdings eher darauf hin, daß die Gewinne aus industrieller und landwirtschaftlicher Produk­tion eliminiert werden sollen, damit die Zahlungen für Grundrente und Wucher erhöht werden können. Der Staat erfüllt mit der Ausgabe von Schatzanweisungen eine wichtige Funktion, weil die Kredite, die den Käufern von den Verkäufern eingeräumt werden, nicht ausreichen, um damit mittel- bis langfristige Investitionen zu tätigen. Die staatliche Ausgabe von Schatzanweisungen für langfristige Kredite mit Zinsen von nicht mehr als 2 bis 4 Prozent garantiert eine gesunde Volkswirtschaft.

Geschieht das nicht, dann kontrollieren die oligarchischen Familien privat die Zentralbanken. In diesem Falle schafft der Multiplikationsfaktor a la Keynes wie im Falle der amerikanischen Federal Reserve fiktives Geld als Buchgeld des privaten Bankensystems.

Dies ist das schwerwiegende Problem mit dem britischen Konzept der Zentralbanken und dem Finanzsystem, das die internationalen Finanzmärkte seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts dominiert. In seiner natürlichen Tendenz führt dieses, von privaten Interessen kontrollierte System mittel- und langfristig zur Inflation und löst Konjunkturzyklen aus.

Doch nicht nur die private Kontrolle, die schon schlimm genug ist, bringt uns die Probleme, sondern auch die Kontrolle durch die Fonds oligarchischer Familien, die mit ihrer Macht über die Zentralbanken nur ihre Interessen durchsetzen wollen: fiktive Wertsteigerungen kapitalisierter Grundrente und wucherische Refinanzierung der staatlichen und privaten Verschuldung sind die beiden wichtigsten Instrumente, mit denen ein derartiges Zentralbankensystem den Inflationsprozeß durch fiktive Buchwerte in Gang setzt.

Als Ergebnis wird vorzugsweise in Bereiche investiert, die nichts mit der Produktion von Gütern zu tun haben. Im Verhältnis zu der realen Güterproduktion wachsen die finanziellen Forderungen auf kapitalisierte Grundrente und Wucher immer mehr an, vermittelt über Investitionen im nicht produktiven Sektor (z.B. die Spekulation mit Immobilienwerten) und als staatliche Schulden refinanziert. Hier liegt der Grund für eine generelle Inflation und für die Krisenphänomene des Konjunkturzyklus.

Die Lösung dieses Problems besteht darin, den „Keynesschen Multiplikationsfaktor'; die Wurzel der Inflation und der Wirtschaftskrise, abzuschaffen. Abgesehen vom Kredit, den Verkäufer den Käufern ihrer Waren oder Dienstleistungen gewähren, muß die Schaffung neuen Kredits in einer Volkswirtschaft strikt vom Staat kontrolliert werden und auf die Ausgabe von Schatzanweisungen durch die Regierung beschränkt werden. Nur drei Arten von Kredit dürfen im Inland gesetzlich zugelassen werden: die Vergabe privaten (Waren-) Kredits von Verkäufern an Käufer; der Verleih von Spar- oder Edelmetalleinlagen durch Privatbanken; die Ausga­be von Schatzanweisungen durch die Regierung.

Es gibt noch eine weitere Kreditquelle: Der Kredit, den ausländische Geldgeber der Nationalbank oder privaten Importeuren einräumen. Für ein Entwicklungsland wäre es ratsam, wenn sich die Zentralbank ein Monopol auf den Kauf ausländischer Wertpapiere vorbehielte, was genau! durchgeführt werden sollte, wie die eigene Kreditausgabe. Der Staat muß die Kredite dirigistisch vergeben.

1. Die Neuausgabe von Schatzanweisungen muß auf die Investitionen beschränkt werden, die dem Gesetz entsprechen, oder die von der Exekutive im Rahmen des Gesetzes ausgesucht wurden.
2. Die Ausgabe von Schatzanweisungen beläuft sich in der Regel auf einen Prozentsatz des Gesamtwertes einer bestimmten Kreditvereinbarung zwischen einem Kreditnehmer und einer Bank, die entweder eine Privatbank oder die Nationalbank selbst ist. Wie hoch dieser Prozentsatz in jeder Kreditkategorie ist, sollte gesetzlich festgelegt werden.
3. Neu ausgegebene Schatzanweisungen sollten normalerweise mittel- bis langfristige Laufzeiten haben und in die moderne landwirtschaftliche und industrielle Produktion oder die Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur investiert werden.
4. Weitere Möglichkeiten zur Vergabe für andere Arten von Kredit werden durch die wachsenden regulären Einlagen in Privatbanken oder staatlichen Finanzinstitutionen geschaffen. Die umlaufende Geldmenge muß dadurch reguliert werden, daß Geld nur durch Investitionen in die Produktion von Gütern in Umlauf gebracht wird, dadurch muß eine Balance entstehen.
Dadurch soll die Gesamtheit der nicht genutzten Güter, der nicht ausgelasteten Produktionskapazität und der nicht eingesetzten Arbeitskraft durch unternehmerische Tätigkeit in den profitablen volkswirtschaftlichen Produktionsprozeß einbezogen werden. Die Kredite müssen so gelenkt werden, daß der Anteil der Arbeitskräfte an der warenproduzierend (Produktion, die einen Nettogewinn erwirtschaftet, erhöht wird, und der technologische Fortschritt in diesem Bereich wächst).

    Der Vorschlag: Operation Juarez

    1. Reorganisierung der Auslandsschulden Iberoamerikas durch kollektive Verhandlungen:

    a.) Erklärung eines Schuldenmoratoriums auf die bestehenden Schulden;
    b.) Vergabe neuer langfristiger iberoamerikanischer Kredite mit einem Zinssatz von 2 Prozent;
    c.) Beseitigung des IWF und der Weltbank.

    2. Gründung eines iberoamerikanischen Gemeinsamen Marktes:

    a.) Gründung einer neuen Zollunion, um den Handel der iberoamerikanischen Länder untereinander zu stimulieren;
    b.) Gründung einer iberoamerikanischen Entwicklungsbank;
    c.) Einführung eines „goldenen Peso“, dessen Paritäten zum Dollar neu bestimmt werden und der durch Devisenkontrollen verteidigt wird;
    d.) Wiederherstellung des Werts der iberoamerikanischen Exporte.

    3. Großprojekte für die wirtschaftliche Entwicklung Iberoamerikas

    a.) Integration des Kontinents durch Infrastrukturprojekte;
    b.) Schwergewicht auf entwickelter industrieller Technologie, insbesondere im Bereich der Kernenergie und Lasertechnologie;
    c.) Modernisierung der Landwirtschaft;

    4. Reaktivierung der Wirtschaften des entwickelten Sektors

    a.) Exporte im Wert von 100 Mrd. Dollar an Investitionsgütern nach Iberoamerika, die durch neue, niedrigverzinste Kredite finanziert werden;
    b.) Förderung der SDI und anderer fortgeschr c.) Verstaatlichung der Federal Reserve; Wiederherstellung des Goldstandards für internationale Dollar-Transaktionen; drastische Senkung sowohl der einheimischen wie der internationalen Zinssätze und Sicherstellung, daß die derart gewährten Kredite ausschließlich in produktive Bereiche fließen.

Diese Maßnahmen im Kredit-, Währungs- und Bankensektor müssen durch eine entsprechende Zoll- und Steuerpolitik flankiert werden. Bei der folgenden Erörterung der Fiskalpolitik müssen wir zwischen der Politik der Steuererhebung und der Politik staatlicher Ausgaben unterscheiden. Bei den Zöllen unterscheiden wir inländische Zölle und Zölle im Außen­handel.

Die Steuerpolitik verfolgt zwei Ziele: Erstens der Regierung eine angemessene Einkommensquelle zu verschaffen und zweitens die Ein­kommensakkumulation aus Wucher- und Grundrente zu verhindern, zu­gunsten von Investitionen in die Güterproduktion und die Infrastruktur. Er­träge, die auf Grundrente zurückzuführen sind, müssen genauso wie Erträ­ge aus Wucher steuerlich ausgelöscht werden. Weiter sollte die Steuerpolitik den Haushalten einen angemessenen Lebensstandard gewähr­leisten und Investitionen im nationalen Interesse Vorrang einräumen. Die Zollpolitik im Innen- und Außenhandel dient dazu, lebenswichtige Bereiche der nationalen Industrie und Landwirtschaft zu verteidigen. Da­durch soll sichergestellt werden, daß Produzenten einen vernünftigen reinvestierbaren Gewinn über die Anlage- und Betriebskosten hinaus erzielen können. Dazu müssen wettbewerbsfähige Bereiche durch faire Preise reguliert werden und das Dumping ausländischer Waren auf dem Binnen­markt genauso verhindert werden wie der Verkauf im Inland hergestellter Produkte zu künstlich niedrigen Preisen im Ausland.

Zölle sind für die heutigen Entwicklungsländer eine unersetzliche kom­plementäre Maßnahme zur Kontrolle von Kapitalflucht. Die übermäßige Einfuhr weniger wichtiger Güter darf die Mittel nicht erschöpfen, damit wir weiterhin wichtige Waren aus dem Ausland kaufen und die Schuldendienste leisten können. In Abstimmung mit der Nationalbank müssen Ex­- und Importe lizensiert werden.

GATT ist ein Unding. Es ist eine Agentur, die von britischen Interessen kontrolliert wird und die Macht besitzt, sich in die souveränen Angelegen­heiten von Republiken einzumischen, in Bereichen, wo dies niemals ge­duldet werden dürfte. Wenn GATT und seine Befürworter argumentieren, „Wir wollen einen freien Handel“, antworten wir: „Ihr mögt Euren Frei­handel in Eurer eigenen Nation genießen und könnt sicher sein, daß wir über diese Dummheit lachen werden, aber wir werden Euch nicht das souveräne Recht absprechen, Euch in dieser Art und Weise lächerlich zu machen.“

Es ist nur natürlich und besonders für lateinamerikanische Nationen richtig und wünschenswert, untereinander langfristige Abkommen in be­stimmten Handelsfragen zu schließen. Diese Vereinbarungen ähneln lang­fristigen Tauschhandelsabkommen. Kolumbien möchte möglicherweise Brasilien über einen längeren Zeitraum Kohle verkaufen und dafür Investitionsgüter aus Brasilien erhalten. Derartige Abkommen im Rahmen der internationalen Arbeitsteilung zwischen Nationen - besonders Süd­-Süd-Abkommen - können dazu beitragen, eine Reihe ansonsten schwa­cher Volkswirtschaften in einer mächtigen Allianz zusammenzufassen. Wichtig ist, daß dabei die Souveränität keiner der beteiligten Nationen angetastet wird.

Die iberoamerikanischen Republiken müssen intern und gemeinsam eine Reform ihres Kredit-, Währungs- und Bankensystems vornehmen, die der für die USA geschilderten Maßnahmen entspricht. Alles, was wir in dieser Hinsicht für die Vereinigten Staaten ausgeführt haben, gilt auch für Ibero­amerika:

1. In keiner Republik darf eine Kreditvergabe zugelassen werden, wenn sie nicht a. Kredite eines Verkäufers an den Käufer seiner Waren oder Dienstleistungen oder b. Kredite aufgrund von Spareinlagen oder c. staat­liche Schatzanweisungen sind. Alles andere fällt unter das Gesetz gegen den Wucher.
2. Der von den Regierungen geschaffene Kredit muß in solche Investitio­nen gelenkt werden, die den technischen Fortschritt fördern und ansonsten ungenutzte Kapitalgüter, Produktionskapazitäten oder Arbeitskräfte zum Einsatz bringen, um Waren herzustellen oder die für die Produktion und Verteilung von Gütern notwendige Infrastruktur zu schaffen oder zu erhalten. Dies ist zugleich eine antiinflationäre Politik. Die begrenzten na­tionalen Rohstoffe werden dadurch dorthin gelenkt, wo sie der Weiterentwicklung der gesamten Nation am meisten nützen.
3. In jeder Republik muß es eine staatliche Nationalbank geben, die so organisiert werden muß, daß Erscheinungen, wie sie mit der Bank von England oder der amerikanischen Federal Reserve verknüpft sind, nicht möglich werden.
4. Es darf keine Kreditinstitution zugelassen werden, die nicht durch das Finanzministerium und die Zentralbank überprüft wird. Auch keiner aus­ländischen Bank darf es erlaubt werden, im Inland tätig zu werden, wenn sie sich nicht hinsichtlich der gesetzlichen Reservebestimmungen und Geschäftspraktiken den gleichen Auflagen wie für die inländischen Banken unterwirft. Die Einhaltung dieser Bestimmungen („Transparenz“ der ausländischen Institute) muß periodisch überprüft werden.
5. Das Finanzministerium und die Zentralbank müssen gemeinsam über eventuelle Kapital- und Devisenkontrollen entscheiden. Dazu werden Import- und Exportlizenzen ausgestellt und die Aufnahme von Krediten im Ausland reguliert.
Zugegeben, Korruption stellt bei Rechnungsprüfung, Export- und Importkontrolle und Kapital- und Devisenkontrolle durch Regierungs­institutionen ein Problem dar. Die Korruption gedeiht um so besser, je um­fangreicher die bürokratischen Prozeduren sind, mit denen einem sol­chen Verhalten vorgebeugt werden soll. Ein abgewiesener Antragsteller wird früher oder später darüber nachdenken, ob nicht vielleicht einer der verantwortlichen Beamten einen Freund hat, der wieder einen Freund hat, usw.
Akut wird das Problem, wenn die Regierung selbst keine klare Politik vertritt. Nach welchen Kriterien soll dann das Verhalten eines Beamten beurteilt werden? Wenn es deutliche Anweisungen gibt, abgeleitet von ei­ner klaren Präferenz für bestimmte wirtschaftliche Entwicklungsziele der Nation, dann können die Entscheidungen eines Beamten anhand dieser Vorgaben beurteilt werden. Sie müssen bevorzugt die Anträge bearbeiten, die aufgrund nationaler dirigistischer Zielsetzungen als dringlich einge­stuft werden, andere Dinge, die für diese Ziele weniger wichtig sind, kön­nen danach bearbeitet werden. Es gibt keine größere Quelle für die Kor­ruption von Beamten als einen Mangel an klaren dirigistischen Vorgaben der Regierung.
6. Die Steuererhebungspolitik der Regierung muß darauf ausgerichtet sein, Einkommen aus Grundrente und Wucher wegzubesteuern, den Lebensstandard der Haushalte zu fördern und die Unternehmen zu för­dern, die für das nationale Interesse wichtig sind. Die Steuerpolitik muß sich an der Entwicklungspolitik der Wirtschaft orientieren.
7. In einer Reihe von Fällen ist eine durchgreifende Währungsreform angebracht oder sogar unumgänglich. Bei einer hohen Inflation ist eine Währungsreform ein unabdingbares Mittel, um die Inflation unter Kontrolle zu bringen.
8. Es muß zu einer souveränen Bewertung des Kurswertes der verschiedenen nationalen Währungen in Iberoamerika kommen. Eine erste Annäherung des Wertes einer Währung bildet die Kaufkraft dieser Wäh­rung im Inland. Was sind die Preise der im Inland produzierten Güter und Dienstleistungen im Vergleich mit den Preisen der gleichen Qualität von Gütern in anderen Nationen? Für diese erste Annäherung zur Bestimmung des Kurswertes müssen beinahe ausschließlich im Inland produzierte Güter herangezogen werden.

So gemessen sind viele iberoamerikanische Währungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt kraß unterbewertet. Durch die künstlich gedrückten Wechselkurse werden die betroffenen Nationen vom Ausland und besonders von ausländischen Gläubigern ausgeplündert. Die Festsetzung der Wechselkurse durch den IWF oder ähnliche Agenturen war besonders in den vergangenen Jahren oft schlicht und einfach Diebstahl durch auslän­dische Banken und andere Kreditgeber.

Der Betrug an den Entwicklungsländern beruht auf dem irreführenden Argument, der Wert einer Währung werde durch „Angebot und Nach­frage“ für diese Währung bestimmt und nicht durch die Kaufkraft dieser Währung für im eigenen Land produzierte Güter und Dienstleistungen. Somit kann der Wechselkurs durch die Manipulation von „Angebot und Nachfrage“ willkürlich gesenkt und danach von dem Opfer eine Abwertung der Währung gefordert werden.... Eine Nation muß sich gegen Institutionen, die versuchen, sie über eine Abwertung des Wechselkurses der Landeswährung auszuplündern, wirtschaftlich und finanziell wehren. Dies gelingt leichter, wenn sie sich dabei auf Alliierte stützen kann, die den gleichen Feind und die gleichen Beweg­gründe teilen.

Wir schlagen vor, daß die Republiken der Organisation Amerikanischer Staaten, die dies wünschen, einen iberoamerikanischen „Gemeinsamen Markt“ bilden sollten. Dieser sollte sich im wesentlichen auf drei Bedingungen stützen:

1. Die einzelnen Nationen reorganisieren ihr Kredit-, Währungs- und Bankensystem nach den oben diskutierten Vorstellungen.
2. Einrichtung einer gemeinsamen Bankinstitution, um den Austausch von Kredit, Währungen und Handel zwischen ihnen zu fördern und zur Verteidigung der finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Mit­gliedsstaaten und des gesamten Kontinents.
3. Bessere Nutzung der ihnen gemeinsam zur Verfügung stehenden Rohstoffe zum Vorteil aller Beteiligten.